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Häufig
gestellte Fragen und ihre Antworten:
Frage:
Darf man
einen verstorbenen Menschen zu Hause aufbahren?
Antwort:
Ja,
man darf. Es ist sogar sinnvoll. Hilfreich dabei sind eine Duftlampe mit z.B.
Lavendel oder Weihrauchräucherungen.
Mit Trockeneis kann der Körper kühl
gehalten werden.
Frage:
Darf ich auf den Friedhof wenn ich gestorben bin, auch wenn ich
konfessionsfrei bin?
Antwort:
Ja, jeder verstorbene Mensch darf auf dem Friedhof seiner Wohngemeinde
bestattet werden, unabhängig seiner Religionszugehörigkeit.
Frage:
Darf
ich nach meinem Tod auf den Friedhof einer Gemeinde nach meiner Wahl?
Antwort:
Dies muss in jedem einzelnen Fall mit der entsprechenden Einwohnergemeinde ,
am besten gut begründet, abgeklärt werden.
Ausserhalb der Wohngemeinde ist in
jeden Fall mit Kosten zu rechnen.
Frage:
Ist BestatterIn ein Beruf, den ich erlernen kann?
Antwort:
BestatterIn ist in erster Linie Berufung. Jede und jeder kann sich
BestatterIn nennen. Diese Bezeichnung ist nicht geschützt.
Der Verband der
Schweizer Bestatter SVB bietet eine Fachprüfung an. Für
weitere Fragen: margarete.bader@charona.ch
Frage:
Kann ich die
Urne nach Hause nehmen oder muss sie auf dem Friedhof bestattet werden ?
Antwort:
In der Schweiz sind wir mit der Aschenurne frei. Sie können sie im
Wohnzimmer aufstellen im Garten beisetzen oder Sie können den Inhalt dem Fluss
mitgeben.
Frage:
Was genau ist in der Urne?
Antwort:
Wird ein verstorbener
Mensch eingeäschert, bleibt der Kalk der Knochen zurück.
Das können je nach
Einrichtung der Einäscherungsanlage grobe poröse Teile der Knochen sein –
oder granulierte feinere Stückchen in der Grösse von Bohnen.
Also muss ich mir
gut überlegen ob es wirklich sinnvoll ist, die Asche zu verstreuen.
Wir finden es würdiger, die Asche in die Geborgenheit der Erde
oder eines Flusses zu geben.
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