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Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten:

Frage:
Darf man einen verstorbenen Menschen zu Hause aufbahren?
Antwort:
Ja, man darf. Es ist sogar sinnvoll. Hilfreich dabei sind eine Duftlampe mit z.B. Lavendel oder Weihrauchräucherungen. 
Mit Trockeneis kann der Körper kühl gehalten werden.

Frage:
Darf ich auf den Friedhof wenn ich gestorben bin, auch wenn ich konfessionsfrei bin?
Antwort:
Ja, jeder verstorbene Mensch darf auf dem Friedhof seiner Wohngemeinde bestattet werden, unabhängig seiner Religionszugehörigkeit.

Frage:
Darf ich nach meinem Tod auf den Friedhof einer Gemeinde nach meiner Wahl?
Antwort:
Dies muss in jedem einzelnen Fall mit der entsprechenden Einwohnergemeinde , am besten gut begründet, abgeklärt werden.
Ausserhalb der Wohngemeinde ist in jeden Fall mit Kosten zu rechnen.

Frage: 
Ist BestatterIn ein Beruf, den ich erlernen kann?
Antwort:
BestatterIn ist in erster Linie Berufung. Jede und jeder kann sich BestatterIn nennen. Diese Bezeichnung ist nicht geschützt.
Der Verband der Schweizer Bestatter SVB bietet eine Fachprüfung an. Für weitere Fragen: margarete.bader@charona.ch

Frage:
Kann ich die Urne nach Hause nehmen oder muss sie auf dem Friedhof bestattet werden ?
Antwort:
In der Schweiz sind wir mit der Aschenurne frei. Sie können sie im Wohnzimmer aufstellen im Garten beisetzen oder Sie können den Inhalt dem Fluss mitgeben.

Frage:
Was genau ist in der Urne?
Antwort:
Wird ein verstorbener Mensch eingeäschert, bleibt der Kalk der Knochen zurück. 
Das können je nach Einrichtung der Einäscherungsanlage grobe poröse Teile der Knochen sein – oder granulierte feinere Stückchen in der Grösse von Bohnen.
 Also muss ich mir gut überlegen ob es wirklich sinnvoll ist, die Asche zu verstreuen. 
Wir finden es würdiger, die Asche in die Geborgenheit der Erde oder eines Flusses zu geben.

 

 

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